Die offiziellen Bulletins jeder Provinz und jeder autonomen Gemeinschaft werden an diesem Mittwoch die Kandidaturen veröffentlichen, die die Parteien und Koalitionen eingereicht haben Für die Kommunal- und Regionalwahlen am 28. Natürlich werden sie nicht vor dem nächsten 2. Mai endgültig sein.
Ab seiner Veröffentlichung in den Newslettern Die zuständigen Wahlvorstände haben 48 Stunden Zeit, um die Vertreter der Kandidaturen über die von ihnen geschätzten Unregelmäßigkeiten zu informieren oder von anderen Vertretern denunziert.
Und nach diesen zwei Tagen haben die Kandidaturen auch 48 Stunden Zeit, um korrigiert zu werden, da das Wahlgesetz festlegt, dass es nicht möglich ist, diejenigen zu proklamieren, die die Anforderungen nicht erfüllen.
Dasselbe Gesetz legt auch fest, dass die Kandidaturen nach ihrer Einreichung nicht geändert werden können, außer innerhalb der festgelegten Frist zur Korrektur der Unregelmäßigkeiten oder aufgrund des Todes oder Rücktritts des Inhabers. Und im Falle von Kandidatenlisten werden die Verluste, die nach der Verkündung eintreten, von den nachfolgenden Kandidaten und gegebenenfalls von den Ersatzkandidaten gedeckt – Anmerkung.
Am 1. Mai werden die Wahlvorstände die Kandidaturen bekanntgeben und am nächsten Tag werden sie in den Provinz- und Regionalbulletins veröffentlicht.
Danach haben jeder ausgeschlossene Bewerber und die Vertreter der Kandidaturen, deren Bekanntmachung abgelehnt wird, innerhalb von zwei Tagen gegen die Entscheidung der Wahlvorstände Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof einzulegen und dessen Beschluss innerhalb von zwei Tagen zu erlassen. obwohl später es möglich ist, für amparo an das Verfassungsgericht zu appellieren.
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