Der Oberste Gerichtshof (TS) hat der Archivierung der Beschwerden zugestimmt präsentiert von Vox und Laocrats gegen den Verkehrsminister, José Luis Abalos, wegen angeblicher Ausflüchte nach seinem Treffen im vergangenen Januar am Flughafen Barajas mit der venezolanischen Vizepräsidentin Delcy Rodríguez in Anbetracht der Handlungen des Ministers unterliegt politischer Kontrolle, leitet aber keine strafrechtliche Verantwortung ab, obwohl das Gericht feststellt, dass der ausländische Führer Es gelangte tatsächlich auf spanisches Territorium und verstieß damit gegen EU-Sanktionen.
Das Strafgericht bekräftigt in seinem Urteil, dass Rodríguez, dem aufgrund der Krise in Venezuela die Einreise in den Schengen-Raum untersagt ist, spanisches Territorium betrat, sobald sein Flugzeug den spanischen Luftraum betrat. egal ob sobald Maduros „Nummer zwei“ landete war allein in der internationalen Transitzone.
So schätzt der TS das Es wurden EU-Vorschriften verletzt behauptet aber gleichzeitig, dass „Verpflichtungen abgeleitet aus Beschlüssen der GASP (Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik). Sie sind im Wesentlichen politischer Natur.".
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