Die Streitkammer des Obersten Gerichtshofs von Katalonien (TSJC) hat sich an diesem Freitag darauf geeinigt, die Ausschreibung für Parlamentswahlen für den 14. Februar aufrechtzuerhalten.
Sie hat dies getan, indem sie der Berufung gegen den Regierungserlass stattgegeben hat, mit dem sie auf den 30. Mai verschoben wurden und für den sie bereits zugegeben hatte, die 14F vorläufig aufrechtzuerhalten.
Die Kammer kündigte an, dass die endgültige Entscheidung spätestens am 8. Februar, also nach der Halbzeit des Wahlkampfs, fallen werde, und schließlich ist die Beratung an diesem Freitag um 12 Uhr mittags vorangeschritten, nachdem die Berufungskläger, die Staatsanwaltschaft und die Generalitat die Mindestzeit genutzt haben Möglichkeit, Ihre Schriften vorzustellen.
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