Die Verteidigung des emeritierten Königs Juan Carlos I hat dafür gesorgt, dass "Ihre Majestät Immunität genießt" und dass die britische Justiz nicht zuständig ist um der von Corinna Larsen eingereichten Klage nachzukommen, die diesen Montag und Dienstag vor den Royal Courts of Justice in London geprüft wird.
In Ihrer Forderung, Der ehemalige enge Freund des Monarchen bat die Gerichte, vom emeritierten König eine Entschädigung für die Kosten seiner psychiatrischen Behandlung zu fordern, für die „Einrichtung persönlicher Sicherheitsmaßnahmen und täglicher Schutzdienste“ und für die Einstellung „ehemaliger Diplomaten und ehemaliger Regierungsbeamter“, um einzugreifen, um „den Belästigungen ein Ende zu setzen“, die er nach eigenen Angaben von Juan Carlos YO erhalten hat .
Nun hat die Verteidigung des Emeritus – zuständig für das Büro von Clifford Chance – ihre Vorwürfe in einer vorläufigen Anhörung Richter Matthew Nicklin vorgelegt. Der Anwalt Daniel Bethlehem hat die vorgebrachten Argumente in einem 26-seitigen Text verteidigt, auf den Europa Press Zugriff hatte bestreitet alle von Larsen erhobenen Anschuldigungen und besteht darauf, dass die zuständige Stelle für die Behandlung von Verfahren zu Ereignissen im Zusammenhang mit dem Monarchen nach seiner Abdankung der spanische Oberste Gerichtshof ist.
Bethlehem hat erklärt, dass in diesem Fall „mindestens drei Immunitätsprobleme relevant sind“. Er hat verteidigt, dass Juan Carlos I. ein Mitglied des Königshauses ist und Zuflucht zum 1978 im Vereinigten Königreich verabschiedeten staatlichen Immunitätsgesetz gesucht hat, dessen Anwendungsbereich sich auf den Souverän und die Mitglieder seiner Familie erstreckt, die Teil des Königshauses sind Haus echt.
Laut Verteidigung betrifft dieser Fall den emeritierten König, der „Sie haben Anspruch auf Immunität von der Gerichtsbarkeit der britischen Gerichte in Ihrer Eigenschaft als hochrangiges Mitglied der spanischen Königsfamilie und des Königshauses von Spanien, auch in Bezug auf die in diesem Verfahren erhobenen Ansprüche“.
Im Rahmen des Schreibens hat Bethlehem präzisiert, dass diese Immunität „Seine Majestät nicht über das Gesetz stellt“, sondern „anerkennt, dass er angesichts der verfassungsmäßigen Natur der Position Seiner Majestät ordnungsgemäß der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs unterliegt Spaniens und nur des Obersten Gerichtshofs von Spanien“.
„Es liegt nicht im öffentlichen Interesse des Vereinigten Königreichs und seiner Gerichte und kann es auch nicht sein, die gegen Ihre Majestät erhobenen Anschuldigungen zu beurteilen“, fügte die Verteidigung hinzu.
Deine Meinung
Dort sind einige Standards kommentieren Ihre Nichtbeachtung führt zum sofortigen und dauerhaften Ausschluss von der Website.
EM ist nicht verantwortlich für die Meinungen seiner Benutzer.
Sie wollen uns unterstützen? Gönner werden und erhalten Sie exklusiven Zugriff auf Dashboards.