TSJA verweigert die Ratifizierung des Covid-Passes für den Zugang zu Freizeiteinrichtungen

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Die Streitverwaltungskammer des Oberster Gerichtshof von Andalusien (TSJA), mit Sitz in Granada, hat durch einen Auftrag zugestimmt die gerichtliche Ratifizierung der Maßnahme verweigern Abholung in der Reihenfolge vom 5. August bestehend aus der Beschränkung des Zugangs zum Inneren von Freizeit- und Gaststätteneinrichtungen mit Musik an diejenigen Personen, die in den letzten 72 Stunden nachweislich im Besitz des Covid-Zertifikats, der PCR-Akkreditierung oder des negativen Antigentests waren.

Die Kammer geht davon aus, dass sie für die Analyse dieser gerichtlichen Ratifizierung zuständig ist, da die Maßnahme der Einführung des Covid-Passes für den Zugang zu Cocktailbars und Diskotheken Grundrechte wie das Recht auf Privatsphäre beeinträchtigen kann.soweit dies die Notwendigkeit beinhaltet, gesundheitsbezogene Daten anzuzeigen, die gemäß den europäischen Rechtsvorschriften als sensibel angesehen werden" und mit dem Grundsatz der Nichtdiskriminierung, "insofern sie eine unterschiedliche Behandlung für den Zugang zu solchen Räumlichkeiten auf der Grundlage des Besitzes oder Nichtbesitzes der vorgenannten Einrichtungen vorsieht Zertifikat“.

Der Beschluss erinnert daran, dass er – wie der Oberste Gerichtshof feststellt – zu entscheiden hat, ob die durch die Maßnahmen der Verwaltungen vorgenommene Einschränkung der Grundrechte geeignet, erforderlich und verhältnismäßig ist. Und es ist der Ansicht, dass die Maßnahme „weder geeignet noch verhältnismäßig ist, um den angestrebten Zweck, nämlich den Schutz von Leben, Gesundheit und körperlicher Unversehrtheit, zu erreichen, soweit dies weit davon entfernt ist, eine Ansteckung innerhalb der Vergnügungsstätten zu vermeiden möglich, weshalb er hiermit nicht ratifiziert werden kann
Saal".

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